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   BayObLG, 09.06.2000 - 1Z BR 25/00   

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BayObLG, 09.06.2000 - 1Z BR 25/00 (https://dejure.org/2000,5018)
BayObLG, Entscheidung vom 09.06.2000 - 1Z BR 25/00 (https://dejure.org/2000,5018)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juni 2000 - 1Z BR 25/00 (https://dejure.org/2000,5018)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 102

    BGB 139, § 2269, § 2270, § 2289, § 2339, § 2352
    Auswirkungen eines Zuwendungsverzichtes

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 139, 2269, 2270, 2289, 2339, 2352
    Auswirkungen eines Zuwendungsverzichts des

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stellung eines Erbscheinsantrages; Einholung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Bestimmung der Echtheit eines Testaments; Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments der Eheleute ; Unwirksamkeit einer nachfolgenden Verfügung von Todes wegen bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 139, § 2269, § 2270, § 2289, § 2339 , § 2352
    Auswirkungen eines Zuwendungsverzichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 319
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch

    Auszug aus BayObLG, 09.06.2000 - 1Z BR 25/00
    Das Landgericht mußte die angefochtenen Entscheidungen des Nachlaßgerichts auch nicht deshalb beanstanden, weil dieses neben dem zulässigen Vorbescheid, durch den es die Erteilung eines Erbscheins gemäß dem Antrag des Beteiligten zu 2 ankündigte, den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 unzweckmäßigerweise zurückgewiesen hatte (Bay0bLG NJW-RR 1991, 1287; NJW-RR 1992, 1223/1225; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 19 Rn. 15).

    Wechselbezüglichkeit liegt gemäß § 2270 Abs. 1 BGB vor, wenn anzunehmen ist, daß die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre bzw. wenn 3ede Verfügung mit Rücksicht auf eine Verfügung des anderen getroffen ist und nach dem Willen der Ehegatten mit ihr stehen oder fallen soll (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1358; 1992, 1102).

  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung

    Auszug aus BayObLG, 09.06.2000 - 1Z BR 25/00
    Den entsprechenden Bindungswillen der Eheleute konnte das Landgericht daraus entnehmen, daß diese die Testamentsanfechtung für den Wiederverheiratungsfall des Überlebenden (§ 2079 BGB) ausgeschlossen haben (vgl. BGH NJW 1983, 2247; Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2281 Rn. 2) und dem überlebenden Ehegatten einen Testiervorbehalt nur für den Fall eingeräumt haben, daß die Schlußerbin nach dem Tode des Erstversterbenden den Pflichtteil verlangt (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 1027).
  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 231/81

    Erfordernis der Zustimmung des Testamentsvollstreckers bei Änderung eines

    Auszug aus BayObLG, 09.06.2000 - 1Z BR 25/00
    Den entsprechenden Bindungswillen der Eheleute konnte das Landgericht daraus entnehmen, daß diese die Testamentsanfechtung für den Wiederverheiratungsfall des Überlebenden (§ 2079 BGB) ausgeschlossen haben (vgl. BGH NJW 1983, 2247; Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2281 Rn. 2) und dem überlebenden Ehegatten einen Testiervorbehalt nur für den Fall eingeräumt haben, daß die Schlußerbin nach dem Tode des Erstversterbenden den Pflichtteil verlangt (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 1027).
  • OLG Frankfurt, 27.06.1994 - 20 W 108/94

    Wirksamkeit einer mit wechselbezüglichen Verfügungen des gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 09.06.2000 - 1Z BR 25/00
    Umfang und Wirkung der Bindung ergeben sich durch analoge Anwendung von § 2289 BGB (RG 58, 64; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1995, 265/266; Palandt/Edenhofer § 22711 Rn. 15).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 09.06.2000 - 1Z BR 25/00
    Wechselbezüglichkeit liegt gemäß § 2270 Abs. 1 BGB vor, wenn anzunehmen ist, daß die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre bzw. wenn 3ede Verfügung mit Rücksicht auf eine Verfügung des anderen getroffen ist und nach dem Willen der Ehegatten mit ihr stehen oder fallen soll (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1358; 1992, 1102).
  • BayObLG, 18.03.1997 - 1Z BR 124/96

    Testierfähigkeit des Erblassers bei Altersdemenz

    Auszug aus BayObLG, 09.06.2000 - 1Z BR 25/00
    Die vom Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt überprüfbare Beweiswürdigung des Landgerichts (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1511/1512) weist keinen Rechtsfehler auf.
  • OLG Hamm, 27.01.1995 - 15 W 350/94

    Auslegung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

    Auszug aus BayObLG, 09.06.2000 - 1Z BR 25/00
    a) Das Landgericht hat die Erstbeschwerde zu Recht für zulässig gehalten; die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1 ergibt sich daraus, daß sie für sich ein von dem angekündigten Erbschein abweichendes Erbrecht in Anspruch nimmt (S 20 Abs. 1 FGG; BayObLG FamRZ 1995, 1092/1093).
  • BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91

    Arzt; Vernehmung; Erblasser; Testierfähigkeit; Schweigepflicht; Entbindung;

    Auszug aus BayObLG, 09.06.2000 - 1Z BR 25/00
    Das Landgericht mußte die angefochtenen Entscheidungen des Nachlaßgerichts auch nicht deshalb beanstanden, weil dieses neben dem zulässigen Vorbescheid, durch den es die Erteilung eines Erbscheins gemäß dem Antrag des Beteiligten zu 2 ankündigte, den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 unzweckmäßigerweise zurückgewiesen hatte (Bay0bLG NJW-RR 1991, 1287; NJW-RR 1992, 1223/1225; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 19 Rn. 15).
  • OLG Naumburg, 15.02.2013 - 12 Wx 62/12

    Grundbuchberichtigung nach Erbfall: Erfordernis eines Erbscheins bei Vorliegen

    Eine Beeinträchtigung liegt jedoch nicht vor, wenn die vorrangige wechselbezügliche Verfügung zuvor gegenstandslos geworden ist (vgl. BGH FamRZ 1998, 103; BayObLG FamRZ 2001, 319; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 265; Reymann in jurisPK-BGB, 06. Aufl., Bearbeitung 2012, Rdn. 95 ff; Weidlich in Palandt, BGB, 71. Aufl., Rdn. 14 zu § 2271 BGB).

    Der Überlebende wird von der Bindungswirkung frei (vgl. BGH FamRZ 1998, 103; BayObLG FamRZ 2001, 319; Reymann in jurisPK-BGB, 06. Aufl., Bearbeitung 2012, Rdn. 95 ff zu § 2271 BGB; Weidlich in Palandt, BGB, 71. Aufl., Rdn. 14 zu § 2271 BGB; ders. In Palandt, a.a.O., Rdn. 1 zu § 2352 BGB).

    Dieses notarielle Einzeltestament bleibt dabei auch dann Grundlage für die Erbenfolge der Beteiligten zu 2), wenn diese in Anwendung der Auslegungsregelung in § 2069 BGB als Ersatzerbin der verzichtenden Beteiligten zu 1) aufgrund des gemeinschaftlichen Testamentes vom 12. November 1976 anzusehen ist (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 319).

    Zumindest würden in diesem Fall beide Testamente übereinstimmend die Alleinerbenfolge der Beteiligten zu 2) vorsehen und nebeneinander begründen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 319).

  • BGH, 26.04.2023 - IV ZB 11/22

    Bindungdwirkung eines die Erbunwürdigkeit aussprechenden Urteils gemäß §§ 2342 ,

    Die Erbunwürdigkeit kann ausschließlich durch Anfechtungsklage gemäß § 2342 Abs. 1 BGB, nicht aber im Erbscheinsverfahren geltend gemacht werden und nur durch Urteil gemäß § 2342 Abs. 2 BGB eintreten (vgl. nur OLG Jena ZEV 2008, 479, 480 [juris Rn. 15]; BayObLG MittBayNot 2000, 446, 447 [juris Rn. 29]; …
  • OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 3 W 9/20

    Nichtanwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB

    Das Ehegattentestament vom 22.09.2004 entfaltet vor dem Hintergrund des Vorstehenden keine Rechtswirkungen mehr, ist vielmehr (spätestens, d.h. soweit überhaupt Wechselbezüglichkeit anzunehmen wäre) durch den Tod der Schlusserbin gegenstandslos geworden (§ 1923 Abs. 1 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 2001, 319; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1995, 265; Palandt/Weidlich aaO § 2271 Rz. 13), so dass der Erblasser mit Testament vom 26.09.2009 über den Nachlass frei (und wirksam) verfügen konnte.
  • OLG Schleswig, 15.04.2014 - 3 Wx 93/13

    Auslegung eines vertraglichen Verzichts auf testamentarische Zuwendung

    Hinsichtlich der Beteiligten zu 2. und 3. selber ist dies in entsprechender Anwendung des § 2346 Abs. 1 Satz 2 BGB unproblematisch der Fall (BayObLG FamRZ 2001, 319; Palandt/Weidlich, aaO., § 2271 Rn. 13; Reymann in jurisPK-BGB, 6. Aufl., 2012, § 2271 Rn. 95 ff).
  • OLG Oldenburg, 08.07.2019 - 3 W 49/19

    Zuwendungsverzichtsvertrag zwischen überlebendem Ehegatten und Schlusserben

    aa) Der überlebende Ehegatte kann sich jedoch durch Abschluss eines Erb- bzw. Zuwendungsverzichtsvertrages mit dem im gemeinschaftlichen Testament eingesetzten Schlusserben von der Bindung an seine wechselbezügliche Verfügung freimachen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.06.2000 - 1Z BR 25/00, juris Rn. 27; OLG Köln FamRZ 1983, 837 f.; OLG Hamm MDR 1982, 320).
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